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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die AGB für die Nutzung des Onlineshops calplus.de.
Die AGB für den stationären Handel erhalten Sie als Download: AGB stationärer Handel

1. Allgemeines, Kundenkreis, Sprache

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die CalPlus GmbH, Heerstraße 32, 14052 Berlin, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Mau und Lars Holdinghausen,

USt.-ID DE201040566, Registergericht Berlin, Registernummer HRB 71235 und dem Kunden (im Folgendem Kunde oder Besteller) in Bezug auf die Nutzung des Onlineshops www.calplus.de.

(2) Die Angebote in unserem Onlineshop richten sich nur an gewerbliche Kunden. Dementsprechend gelten auch diese Geschäftsbedingungen ausschließlich gegen-über Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB mit Sitz in der Bundes-republik Deutschland. Der Kunde versichert, Unternehmer im Sinne von §14 BGB zu sein. Lieferungen erfolgen grundsätzlich an eine Adresse in Deutschland; Auslands-zustellungen werden nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Vereinbarung vorgenommen.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ohne gesonderten Hinweis auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (ein-schließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6) Das Widerrufsrecht und weiteres ausschließliches Verbraucherschutzrecht finden keine Anwendung.

2. Vertragsschluss

(1) Die im Onlineshop angegebenen Konditionen für Waren von CalPlus sind frei-bleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Waren im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen bzw. ein Angebot anzufordern. Eine Liefergarantie wird nicht gegeben. Es gilt: Nur solange der Vorrat reicht.

(2) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie können zur Bestimmung der vereinbarten Beschaffenheit herangezogen werden, sind aber keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(3) Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen, sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat sie auf Verlangen vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

2.1 Angebot anfordern

Der Kunde kann per Auswahl der Option „Angebot anfordern“ sich für die ausgewählte Ware ein Angebot zukommen lassen. Sämtliche Preise stellen lediglich Auf-forderungen zur Abgabe eines Angebotes dar, so dass die in den Produktdarstellungen angegebenen Preise unverbindlich sind. CalPlus stellt ein Angebot zusammen, das sich auch nach der Bestellmenge bemisst. Die Angebotsbindefrist ergibt sich aus dem Angebot. Im Übrigen gelten die weiteren Regelungen dieser AGB, insoweit diese anwendbar sind.

2.2 Bestellen

Der Kunde hat die Möglichkeit, den Artikel im Onlineshop direkt zu bestellen, soweit diese Option freigeschaltet ist, oder ein Angebot anzufordern.

Soweit der Kunde beim Warenangebot die Funktion „Bestellen“ wählt, gilt folgendes:

Mit der Bestellung der gewünschten Ware und Betätigung des Buttons „Bestellung aufgeben“ erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Bestellt der Kunde die Ware online unter www.calplus.de, wird CalPlus den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme von CalPlus dar.

Der Vertrag zwischen CalPlus und dem Kunden kommt mit der Annahme der Bestellung seitens CalPlus durch schriftliche oder per elektronische Nachricht gesendete Auftragsbestätigung oder durch die Warenauslieferung zustande. Ein Angebot des Kunden kann CalPlus innerhalb von einer Woche ab Zugang annehmen.

CalPlus behält sich vor, eine Bestellung des Kunden nicht anzunehmen, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist oder der Bestellvorgang aus anderen Gründen nicht durchführbar ist. In diesem Fall unterrichtet CalPlus den Kunden von der Nichtannahme der Bestellung unverzüglich durch schriftliche oder elektronische Nachricht, ohne für deren Zugang zu haften. Für diesen Fall findet eine Rückabwicklung statt und der Kunde bekommt seine Zahlung per Banküberweisung zurückerstattet. Der Kunde hat seine Kontodaten verifizierbar per E-Mail oder Fax mit einer unterschriebenen Rückerstattungsaufforderung durch eine vertretungsberechtigte Person zu übermitteln.

2.3 Selbstbelieferungsvorbehalt

Für den Fall, dass der Vertrag geschlossen wurde, gilt Folgendes: sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

2.4 Rücktritt bei Kunden-Insolvenz

CalPlus ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

3. Technische Abfolge der Bestellung erfolgt in folgenden Schritten

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware

2) Bestätigen durch Anklicken des Buttons „in den Warenkorb“

3) Prüfung der Angaben im Warenkorb

4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“

5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmeldeangaben

 (E-Mail-Adresse und Passwort) bzw. sofortige Registrierung als Gast

6) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Bestellung

 aufgeben“.

 

(2) Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internetbrowser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internet-browsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Bestelleingangs-bestätigung“). Hierdurch erfolgt keine Annahme Ihres Angebots, sondern es wird nur der Eingang bestätigt. Nach Prüfung der Lieferbarkeit erfolgt eine Annahmebestätigung per E-Mail.

4. Technische Abfolge der Angebotsanforderung erfolgt in folgenden Schritten

Die Angebotsanforderung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware

2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Angebot anfordern“

3) Prüfung der Angaben im Warenkorb

4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“

5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmeldeangaben

(E-Mail-Adresse und Passwort).

6) Verbindliche Absendung der Angebotsanforderung durch Betätigung des Buttons

„Angebot anfordern“.

Der Kunde kann durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internetbrowser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Vorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Angebotsanforderung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Eingangsbestätigung“). Nach Prüfung Ihrer Anforderung erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

5. Einwilligung in Bonitätsprüfung

CalPlus weist darauf hin, dass er sich eine Bonitätsprüfung vorbehält, wenn der Käufer die Zahlungsmethoden „Kreditkarte“ oder „Kauf auf Rechnung“ auswählt. Der Kunde erkennt an, dass CalPlus ein berechtigtes Interesse Bonitätsprüfung hat. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde die Zahlung per Rechnung wählt. Der Verkäufer hat in diesen Fällen ein besonderes Interesse, die Bonität der Käufer im Vorfeld zu überprüfen.

6. Zahlung

(1) Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorauskasse, und zwar per Banküberweisung, PayPal oder per Kreditkarte entsprechend der im Bestellprozess vorgegebenen Varianten.

(2) Der Kunde kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von CalPlus ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Nicht genannte Zahlungsarten sind ausgeschlossen.

7. Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

(3) Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

8. Lieferung, Verfügbarkeit, Lieferverzug

(1) Alle Artikel werden umgehend, sofern ab Lager verfügbar, ausgeliefert. Die Ware ist dann im Angebot mit „ab Lager Berlin“ gekennzeichnet. Die Lieferzeit beträgt für diese Ware in der Regel drei bis vier Tage ab Zahlungseingang. Ansonsten wird die Lieferzeit direkt im Angebot ausgewiesen. Es handelt sich dabei nicht um ein garantiertes, sondern lediglich ein geschätztes Lieferdatum. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands an eine in Deutschland liegende Versandadresse. Bei der Option „Angebot anfordern“, wird die Lieferzeit im Angebot ausgewiesen. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungs-gemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzöge-rungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Roh-stoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse CalPlus die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist CalPlus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungs-fristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. CalPlus wird den Besteller hier-über informieren. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber CalPlus vom Vertrag zurücktreten.

Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des 15. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

9. Lieferfrist bei Bestellung mehrerer Artikel: Keine Teillieferung

Hat der Kunde innerhalb einer Bestellung mehrere Artikel bestellt, welche unter-schiedliche Lieferzeiten haben, bemisst sich die Lieferfrist an dem Artikel, der die längste Frist vorgibt. Die Artikel werden in einer Komplettlieferung versandt, sofern keine Einzel- oder Teillieferung mit CalPlus gesondert vereinbart worden ist. Bei Einzellieferung gelten die entsprechenden Hinweise für den bestellten Artikel. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden nicht.

10. Verpackungs- und Versandkosten, Preise

Der Kunde trägt die vor Angebotsabgabe ausgewiesenen, in unserem Angebot spezifizierten Versandkosten. Sämtliche genannten Preise sind netto und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.). Diese wird vor Absenden der Bestellung ausgewiesen.

11. Kündigung Accountregistrierung

(1) CalPlus kann den Vertrag über die Accountregistrierung ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. CalPlus kann den Vertrag über die Accountregistrierung insbesondere fristlos kündigen, wenn:

-der Kunde vorsätzlich unrichtige Angaben im Rahmen der Anmeldung/Registrierung abgibt,

-der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Registrierung macht,

-der Kunde gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstößt und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch CalPlus nicht unterlässt.

-soweit CalPlus den Vertrag gekündigt hat, hat der Kunde keinen Anspruch auf Einrichtung eines neuen Accounts, auch nicht unter einem anderen Namen oder einer anderen Bezeichnung.

-jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

12. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt nach §§ 158, 449 BGB). Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der unter Eigentumsvorbehalt stehende Artikel darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die CalPlus gehörenden Artikel erfolgen.

13. Meldung von Transportschäden

Sollten Transportschäden an der Ware festgestellt werden, bitten wir, dass der Empfänger unverzüglich Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer (Versand-dienst) macht.

14. Mängelgewährleistung, Rügepflicht

(1) Davon ausgehend, dass der Kauf ein Handelsgeschäft i S. d. § 343 HGB ist, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen und einen Mangel bei CalPlus zu rügen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

(2) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Der Kunde muss die Anzeige rechtzeitig absenden.

(3) Der Kunde hat den Wareneingang, die Durchführung der Wareneingangskontrolle und deren genaue Zeitpunkte zu dokumentieren. Die Dokumentation ist CalPlus auf Verlangen auszuhändigen, um ihn in die Lage zu versetzen, die Einhaltung seiner eigenen Mängelrügepflichten gegenüber seinem Drittlieferanten nachzuweisen. Auf Verlangen von CalPlus ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet CalPlus die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegen-stand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(4) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere seitens des Herstellers.

(5) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren, sind zur Bestimmung der vereinbarten Beschaffenheit heranzuziehen. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.

(6) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.

(7) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Produkten gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").

(8) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist CalPlus nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffende Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde, wenn seine für die Nacherfüllung zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe der Regelungen in 15. dieser AGB.

(9) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die CalPlus aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird CalPlus nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an diesen abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraus-setzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den CalPlus gehemmt.

(10) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von CalPlus den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(11) Soweit CalPlus einen Artikel mit einer Herstellergarantie an den Kunden liefert, setzt eine Inanspruchnahme von CalPlus eine vorherige erfolglose schriftliche Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern voraus. Dies gilt nicht, soweit der Umfang der Garantieerklärung des Herstellers hinter den Rechten gemäß 14. dieser AGB zurückbleibt oder CalPlus eine weitergehende Garantie als der Hersteller abgegeben hat. CalPlus wird dem Kunden die für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen vorliegenden Angaben zum Hersteller zugänglich machen.

15. Haftung / Verjährung

(1) CalPlus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die geltend gemachten Schadenersatzansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet CalPlus nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und - sofern geschuldet - Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. In diesem Fall ist die Haftung von CalPlus jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, in jedem Fall aber auf 20.000,00 €.

(3) Von Haftungsausschluss und -begrenzungen ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der CalPlus oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CalPlus beruhen oder aus dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen garantierter Beschaffenheitsmerkmale. Die Regelungen zur Freistellung von CalPlus bleiben unberührt.

(4) Soweit CalPlus technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(5) Im Falle von Datenverlusten haftet CalPlus nur, wenn der Kunde die Daten regel-mäßig - mindestens einmal täglich - nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden von CalPlus vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(6) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt oder sich eine Haftung aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt, ist CalPlus von der Haftung ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung CalPlus gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der CalPlus.

(7) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(8) Die vorstehende Verjährungsfrist des Kaufrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

16.Datenschutz/Datenlöschungspflichten/Newsletter

(1) Wir dürfen die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind. Ebenso werden die Lieferdaten an die eingesetzte Transport-person weitergeleitet.

(2) Im Rahmen der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks, etc.) an CalPlus, aus welchem Grund auch immer (Gewährleistung, Reparatur, Rückabwicklung des Kaufs, etc.), ist der Kunde verpflichtet Daten, insbesondere personenbezogene und vertrauliche, von den Geräten vor deren Rückgabe zu sichern und anschließend dauerhaft und sicher zu löschen.

(3) CalPlus kann nicht sicherstellen, dass alle Daten und Datenfragmente unwiederbringlich gelöscht werden und haftet nicht dafür, dass die Daten nicht in die Hände Dritter gelangen. Der Kunde stellt CalPlus von sämtlichen Ansprüchen frei, die daraus resultieren können, dass auf dem Gerät oder den zugehörigen Datenträgern, welche zurückgeben wurden, noch Daten gleich welcher Art vorhanden waren. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter. Soweit noch Daten auf den Speichermedien vorhanden sind, besteht für diese keine Vertraulichkeit.

(4) Ist eine Löschung der Daten durch den Kunden technisch vor Rückgabe speicherfähiger Artikel nicht möglich, so hat der Kunde den Verkäufer vor Rückgabe schriftlich darauf hinzuweisen, dass der Artikel noch aufgespielte, vertrauliche und/ oder personenbezogene oder sonstige ihm zugehörige Daten enthält, deren Löschung ihm aus technischen Gründen unmöglich war. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass CalPlus durch diese Mitteilung nicht verpflichtet wird, die Löschung der betreffenden Daten erfolgreich durchzuführen.

(5) Zur Abfrage bei Auskunfteien verweisen wir auf 5. dieser AGB.

(6) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als in diesen AGB genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.

(7) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

17. Exportbestimmungen

(1) Es gelten die Exportbestimmungen der EU und Deutschland, der USA sowie anwendbare ausländische nationale Vorschriften für die Ausfuhr der Waren aus dem Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten (insbesondere auch die US Ausfuhrbestimmungen EAR, die Commerce Control List (CCl), EG Dual-Use-VO, Handelsembargos, und diese Regelungen auch gegenüber einem Erwerber des Kunden zu vereinbaren. Die zu liefernde Artikel dürfen weder direkt, noch indirekt weiterverkauft, exportiert, wiederexportiert, vertrieben, transferiert oder anderweitig abgesetzt werden, ohne vorab alle Beschränkungen zu beachten, erforderliche Verwaltungsentscheidungen einzuholen und alle Formalitäten zu erfüllen, die nach vorgenannten Gesetzen, Vorschriften und sonstigen Regelungen zu beachten sind oder gefordert werden.

(2) Striktes Ausfuhrverbot gilt für die Staaten, Nordkorea, Venezuela, Iran, Irak, Nordsudan, Pakistan, Russland, Belarus und Ukraine. Nur nach Genehmigung durch den Hersteller ist eine Ausfuhr in folgende Länder zulässig: Myanmar, Syrien, Südsudan. Für alle Exporte außerhalb Europas muss eine Exportbestätigung vom Exporteur sowie vom Endkunden unterschrieben werden.

(3) Soweit CalPlus den Transport der Produkte an einen Lieferort außerhalb Deutsch-lands übernommen hat, ist der Besteller verpflichtet, schriftlich über besondere rechtliche Vorschriften des Bestimmunglandes zu unterrichten, die vom Verkäufer im Zusammenhang mit Verkauf und Lieferung der Produkte zu beachten sind.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Der zwischen CalPlus und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

(2) Ausgehend davon, dass der Kunde Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind die Gerichte in Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig.

 

 

Stand Juli 2023

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