Bei der Auswahl des richtigen Schallpegelmessgeräts sollte immer der Anwendungsfall im Vordergrund stehen.
Die Arbeitsschutzrichtlinien von 2005 besagen, dass ein Schallpegelmesser mindestens Klasse 2 der DIN EN 61672-1:2003 (aktuelle Norm), oder mindestens Typ 2 der DIN EN 60804:2001 (ehemalige Norm) erfüllen soll.
Mit dieser Genauigkeitsklasse können Messungen des Schalldruckpegels für einen Vergleich mit den Richtwerten der BGV B3 (VBG 121) und BGV A4 (VBG 100) durchgeführt werden.